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Was wir bieten

Für die Jugend

Für die Jugend


Der Einstieg in den Schießsport erfolgt grundsätzlich mit Luftdruckwaffen (Gewehr / Pistole) und/oder mit Bogen. Jungen und Mädchen können mit dem sportlichen Schießtraining entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Alter von 12 Jahren mit Luftdruckwaffen beginnen, ab 14 Jahren mit kleinkalibrigen Waffen (§ 27, Abs. 3 WaffG).

 

Warum Schießsport?

 

  • Steigerung der Ausdauer Disziplin / Geduld

  • Längere Konzentrationsfähigkeit

  • Persönliche Kontakte

  • Eigene Erfolge und Vereinserfolge

  • ... und weil es unglaublich viel Spaß macht

 

Wie komme ich zum Schießsport / welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Das Einverständnis der Eltern

  • Die körperliche und geistige Eignung

  • Die Bereitschaft, sich in eine Gemeinschaft einzufügen

  • ... und der Wille, sich für den Schießsport zu begeistern

 


Wie beginne ich?

 

  • Kommt mit Euren Eltern während der Trainingszeiten vorbei, wir beantworten hier auch gerne alle Fragen (schriftliches Einverständnis der Eltern ist unbedingt erforderlich)

  • Ein Schnuppertraining ist während der Jugend Trainingszeiten immer möglich

  • Die benötigten Sportgeräte und Ausrüstungen stellen wir am Anfang kostenlos zur Verfügung

  • Wir verfügen über Luftdruckwaffen, die in Größe, Gewicht und Zugkraft speziell für Kinder und Jugendliche entwickelt wurden


Um auch Kindern den Schießsport näher zu bringen hat sich der Verein entschlossen Lichtgewehre anzuschaffen.

Das Lichtschießen hat einen großen Vorteil gegenüber dem Schießen mit Munition. Bereits Kinder unter zwölf Jahren (Einstiegsalter beträgt 6 Jahre) können mit dem Lichtgewehr oder der Lichtpistole das Schießen erlernen.


Einen recht übersichtlichen und auf das Wesentliche konzentrierten Beitrag finden sie hier:
http://www.buchenlaub.de/?p=4121


Altersgrenzen

Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

  • ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
  • ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.

Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

Das Schießen darf für Druckluftwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige oben genannte Waffen bis zum 18. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (z.B. Inhaber der Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten - neben der Schießstandaufsicht - durchgeführt werden.

  • ab 18 Jahren: ohne jede Einschränkung

Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch eine (z.B. haus)ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.